Schornsteinfeger 

Meisterbetrieb

Peter Runge


rechnerischer Nachweis

4 PA / 8 PA 


Bei gleichzeitigem Betrieb von einer raumluftabhängigen Feuerstätten (z.B. Gastherme oder Kaminofen), muss sicher gestellt werden, dass es bei Betrieb nicht zu einem gefährlichen Unterdruck kommen kann. Im schlimmsten Fall könnten auf diese Weise giftige Abgase (CO) in den Aufstellraum gelangen und Rauchgasvergiftungen bzw. Kohlenmonoxidvergiftungen wären nicht ausgeschlossen. Wenn sich in der gleichen Nutzungseinheit luftabsaugende Einrichtungen befinden, z.B. Ventilatoren, besteht eine besondere Gefahr. Es darf bei raumluftabhängingen Feuerstätten kein größerer Unterdruck als 4 Pa und bei raumluftunabhängingen Feuerstätten (DIBT) kein größerer Unterdruck als 8 Pa entstehen.

Durch die 4 Pa / 8 Pa Messung ist es möglich einen messtechnischen Nachweis zu erstellen, der die Wechselwirkung von Feuerstätten und Lüftungen darstellt.

Die Messung wird mit einem geprüften Messgerät durchgeführt und beinhaltet ein entsprechendes Messprotokoll.

Die Kosten richten sich nach Aufwand.